Krankenversicherung im Studium
Bei der Krankenversicherung für Studenten handelt es sich um eine gewöhnliche Krankenversicherung, allerdings zu Sonderkonditionen. Wie diese genau aussehen, darauf möchte ich in diesem Artikel eingehen. Zunächst einmal spielt das Alter des Studenten eine entscheidende Rolle: liegt dieses unter 25 Jahren, ist eine Familienversicherung über die Eltern möglich.
Hiervon ausgenommen sind Studierende, die einen soziale Dienst geleistet haben, z.B. ein Frewilliges soziales Jahr oder Zivil- bzw. Militärdienst. Bei ihnen kann sich die Zeitspanne der Mitversicherung entsprechend verlängern. In diesem Fall sollte man unbedingt mit der Krankenversicherung Rücksprache halten.
Nach dem 25. Geburtstag müssen Studenten eine eigene Versicherung abschließen. Da der Preis für Studenten seit der Reform der Krankenkassen-Beiträge 2015 nicht mehr einheitlich ist, lohnt es sich einen Blick sowohl auf den Leistungskatalog als auch die Preise der verschiedenen Versicherungen zu werfen. Alle Krankenkassen verlangen einen Sockelbetrag von 61,01 Euro. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist ebenfalls überall gleich und richtet sich nach dem Alter der Studierenden.
Dazu kommt dann noch der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen für Studenten unterscheiden sich übrigens nur wenig. Allerdings werden die Kosten für langfristige psychologische Behandlungen wie beispielsweise eine Psychotherapie nur von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Dies sollte man in Anbetracht steigender Patientenzahlen von Burn-Out-Syndrom u.ä. nicht außer Acht lassen.
So lange ein Student familienversichert ist, darf das monatliche Gehalt 375 Euro, bzw. bei einem Minijob 400 Euro, nicht übersteigen. Studenten, die in den Semesterferien die Zeit zum Arbeiten nutzen möchten, können aber aufatmen. In diesem Fall darf das Gehalt auch mal höher ausfallen, da das Gehalt für Ferienjobs vom Gesetzesgeber nicht als regelmäßiges Einkommen betrachtet wird.
Die Krankenversicherung für Studenten gilt auch im Ausland, das bedeutet, das man im Ausland bei Vorlage der Versichertenkarte zunächst die gleichen Leistungen wie die dortigen Versicherten erhält. Allerdings gibt es hiervon Ausnahmen wie z.B. die USA, weswegen man sich bereits im Vorfeld bei seiner Versicherung erkundigen sollte, um eventuell eine Zusatzversicherung abschließen zu können.
Zudem sollte man sich z.B. bei einem Erasmusjahr im Ausland über die dortigen Gegebenheiten informieren. In manchen Ländern ist beispielsweise bei aufkommenden Arztkosten ein ziemlich hoher Eigenanteil zu leisten, wobei man diesen bei Vorlegen der Belege in Deutschland häufig rückerstattet bekommt. Wie bereits erwähnt ist auch hier ein Gespräch mit der jeweiligen Krankenkasse vor Reiseantritt sehr ratsam.
Die oben genannten finanziellen Vorteile gelten allerdings nur für Studenten bis zum 30. Lebensjahr bzw. 14. Fachsemester. Dann muss spätestens nach einer Übergangszeit von bis zu 6 Monaten der Mindestbeitrag der freiwillig Versicherten der jeweiligen Krankenkasse bezahlt werden. In der Übergangsphase beträgt der Beitrag derzeit 96,58 Euro plus Zusatzbeitrag der gewählten Krankenversicherung.
Auch gut zu wissen: sowohl eigene Kinder als auch der Ehepartner können über den Studierenden mitversichert werden, sofern der Ehepartner nicht selbst versicherungspflichtig ist. Fassen wir also zusammen: ein Student kann sich bis zum 25. Lebensjahr über seine Eltern mitversichern lassen. Spätestens dann sollte er die verschieden Krankenkassen in Bezug auf ihr Preis-Leistungs-Verhältnis hin vergleichen, um der zu ihm passenden Krankenkasse beizutreten. Zudem sollte jeder studentisch Versicherte auf die Höhe seines Gehalts achten, damit dieses den Maximalbetrag nicht übersteigt.